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Sascha P. Forbach 4,9 · 99 Google-BewertungenMPU allgemein

Verjährt die MPU? Tilgungsfristen, 10-Jahres-Regel und die 15-Jahre-Grenze verständlich erklärt

„Kann ich die MPU einfach aussitzen?" Die Fristen im Fahreignungsregister sind kompliziert – und länger, als viele hoffen. Hier ist die verständliche Übersicht.

Von Sascha P. Forbach, VerkehrstherapeutVeröffentlicht: Lesezeit: 6 Min.

Viele Betroffene hoffen, dass ihre MPU-Anordnung irgendwann „verjährt" und sie den Führerschein einfach neu beantragen können. Ganz falsch ist der Gedanke nicht – aber die Fristen sind länger und komplizierter, als die meisten denken. Hier die Fakten, ruhig und ehrlich erklärt.

Die MPU-Anordnung selbst verjährt nicht

Wichtig zu verstehen: Es gibt keine „Verjährung der MPU". Solange die zugrunde liegende Tat im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) eingetragen und verwertbar ist, darf die Führerscheinstelle die MPU verlangen – egal, wie viel Zeit seit der Tat vergangen ist. Entscheidend ist allein die Tilgung des Eintrags.

Die wichtigsten Tilgungsfristen

  • 10 Jahre: Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde – also der klassische Fall nach einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt.
  • 5 Jahre: die meisten übrigen Straftaten mit Verkehrsbezug sowie Ordnungswidrigkeiten mit MPU-Relevanz (z. B. die 0,5-Promille-Fahrt).
  • 2,5 Jahre: gewöhnliche Punkte-Ordnungswidrigkeiten.

Der Haken: die Anlaufhemmung

Bei der 10-Jahres-Frist beginnt die Uhr nicht am Tag des Urteils. Die Frist startet erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis – oder spätestens fünf Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung. Wer den Führerschein nicht neu beantragt, wartet dadurch im schlimmsten Fall 15 Jahre, bis der Eintrag endgültig getilgt ist. Erst danach ist eine Neuerteilung ohne MPU wegen dieser Tat möglich.

Lohnt sich das Aussitzen?

Rechnen wir ehrlich: 15 Jahre ohne Führerschein bedeuten für die meisten Menschen massive Einschränkungen im Beruf und Alltag. Eine gute MPU-Vorbereitung dauert dagegen zwei bis drei Monate, dazu je nach Fall ein Abstinenzprogramm. Selbst im aufwendigsten Fall bist du auf dem regulären Weg über zehn Jahre schneller. Das Aussitzen lohnt sich fast nur, wenn die Tilgung ohnehin kurz bevorsteht – das lässt sich mit einer Registerauskunft (kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt) einfach prüfen.

So findest du heraus, wo du stehst

Beantrage eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg – online mit Ausweisfunktion oder per Post. Dann weißt du schwarz auf weiß, welche Einträge noch bestehen und wann sie getilgt werden. Mit dieser Information lässt sich seriös planen: warten, prüfen lassen oder vorbereiten.

Hinweis
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Rechtslage – besonders zu Cannabis – entwickelt sich weiter. Maßgeblich ist immer Ihr individueller Bescheid und die geltende Gesetzeslage.
Sascha P. Forbach
Sascha P. Forbach

Verkehrstherapeut und Gründer von MPU Point. Seit 2016 begleite ich mit meinem Team Menschen auf dem Weg zurück zum Führerschein – ehrlich, persönlich und ohne leere Versprechen.

Zuletzt geprüft: Oktober 2026 · Mehr über mich

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Wann verjährt eine Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinentzug?

Der Eintrag wird nach 10 Jahren getilgt. Die Frist beginnt aber erst mit der Neuerteilung, spätestens 5 Jahre nach der Entscheidung – ohne Neuerteilung dauert es also bis zu 15 Jahre.

Kann die Behörde nach getilgtem Eintrag noch eine MPU verlangen?

Wegen dieser Tat nicht mehr. Ein getilgter Eintrag darf nicht mehr verwertet werden. Kommen aber neue Auffälligkeiten hinzu, kann erneut eine MPU angeordnet werden.

Wie erfahre ich, welche Einträge noch bestehen?

Mit einer kostenlosen Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg – online oder per Post. Darin stehen alle Einträge und ihre Tilgungsdaten.

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