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Sascha P. Forbach 4,9 · 99 Google-BewertungenNeuerteilung

Führerschein-Neuerteilung: so bekommen Sie ihn zurück.

Die Sperrfrist läuft ab – und dann? Der Führerschein kommt nicht von allein. Hier lesen Sie, wann Sie den Antrag stellen, was Sie brauchen und wann eine MPU dazugehört.

30 Min. · kostenlos · Mo–Sa 9–21 Uhr · Antwort meist innerhalb einer Stunde

  • Verkehrstherapeut seit 2016
  • Einzelsitzungen, 100 % online
  • Festpreis 1.650 €, Ratenzahlung möglich

Wann brauchen Sie eine Neuerteilung?

Entscheidend ist, ob Sie ein Fahrverbot hatten oder ob Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Nach einem Fahrverbot bekommen Sie Ihren Führerschein nach Ablauf einfach zurück. Nach einer Entziehung ist die Fahrerlaubnis erloschen. Dann brauchen Sie eine Neuerteilung. Den Unterschied erklärt die Seite Fahrverbot oder Führerscheinentzug?.

Eine Neuerteilung ist auch nötig, wenn Sie selbst auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet haben. Für sie gelten grundsätzlich die Vorschriften der Ersterteilung (§ 20 Abs. 1 FeV) – mit einigen Erleichterungen, zu denen wir unten kommen.

Wann können Sie den Antrag stellen?

Grund der EntziehungFrühester Zeitpunkt
Gericht (z. B. Trunkenheitsfahrt) mit SperrfristAntrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperre (§ 20 Abs. 4 FeV)
Behörde wegen 8 PunktenNeue Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung (§ 4 Abs. 10 StVG)
Probezeit (nicht besuchtes Aufbauseminar)Erst nach Teilnahme am Aufbauseminar
Behörde wegen Eignungszweifeln (z. B. Drogen)Keine gesetzliche Sperre; Neuerteilung, sobald die Eignung nachgewiesen ist

Nutzen Sie die sechs Monate vor Ende der Sperrfrist. Wird eine MPU verlangt, brauchen Sie diese Zeit oft, um die Begutachtung zu machen. Wer den Antrag erst am letzten Tag stellt, wartet danach meist noch einige Monate.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Was genau verlangt wird, legt Ihre Behörde fest. Für die Klasse B sind typisch:

  • Antragsformular der Fahrerlaubnisbehörde
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung (aktuell, im Original)
  • Erste-Hilfe-Nachweis, wenn der frühere Nachweis fehlt oder nicht ausreicht
  • Gutachten, wenn die Behörde eines anordnet (MPU oder ärztlich)
  • Bei Lkw- und Busklassen zusätzlich ärztliche Nachweise nach Anlage 5 FeV
Ablauf

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. VorbereitenAkte kennen, nötige Nachweise früh beginnen.
  2. Antrag stellenBei der Führerscheinstelle am Wohnort, frühestens 6 Monate vor Ende der Sperre.
  3. Prüfung der BehördeSie fragt beim Fahreignungsregister an und prüft Ihre Eignung.
  4. Gutachten (falls angeordnet)MPU oder ärztliches Gutachten machen und vorlegen.
  5. Neuer FührerscheinBei positivem Ergebnis erteilt die Behörde die Fahrerlaubnis neu.

Wann verlangt die Behörde eine MPU?

Ob vor der Neuerteilung eine MPU nötig ist, hängt vom Grund der Entziehung ab. Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt das für die häufigsten Fälle recht klar:

  • Alkohol: ab 1,6 Promille, bei wiederholten Alkoholfahrten und nach Entziehung wegen Alkohol (§ 13 FeV). Mehr auf MPU wegen Alkohol.
  • Drogen: nach Entziehung wegen Drogen (§ 14 FeV), für Cannabis gelten eigene Regeln (§ 13a FeV). Mehr auf MPU wegen Drogen.
  • 8 Punkte: In der Regel ordnet die Behörde eine MPU an (§ 4 Abs. 10 StVG). Mehr auf MPU wegen Punkten.
  • Straftaten: bei erheblichen Straftaten mit Bezug zum Verkehr oder hohem Aggressionspotenzial (§ 11 Abs. 3 FeV). Mehr auf MPU wegen Straftaten.
  • Wiederholte Entziehung: Wurde die Fahrerlaubnis schon mehrfach entzogen, ist die MPU ebenfalls vorgesehen.
Gut zu wissen
Sie können mit der Vorbereitung beginnen, lange bevor die Behörde die MPU anordnet. Gerade bei Alkohol und Drogen spart das oft viele Monate, weil Nachweise Zeit brauchen.
Sie planen Ihre Neuerteilung?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob in Ihrem Fall eine MPU zu erwarten ist und wie Sie die Zeit bis zum Antrag am besten nutzen.

Kostenloses Erstgespräch

Müssen Sie die Prüfung neu machen?

Meist nicht. Die Behörde kann eine theoretische und praktische Prüfung nur anordnen, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass Ihnen die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen (§ 20 Abs. 2 FeV). Das kann etwa nach sehr langer Zeit ohne Fahrpraxis der Fall sein. Eine Ausbildung in der Fahrschule wie bei Erstbewerbern ist dafür nach Angaben des Berliner Landesamts nicht vorgeschrieben.

Was kostet die Neuerteilung?

Die Gebühren der Behörden sind nicht überall gleich. Der ADAC nennt für den Antrag bis zu 275 €, je nach Aufwand. Die Stadt Karlsruhe gibt zum Beispiel 144,60 € ohne und 237,60 € mit MPU-Anordnung an. Hinzu kommen je nach Fall:

  • die Gebühr der Begutachtungsstelle (laut ADAC etwa 400 bis 800 €),
  • Abstinenznachweise, falls verlangt,
  • Sehtest, Passfoto und gegebenenfalls Erste-Hilfe-Kurs,
  • eine Vorbereitung – bei MPU Point 1.650 € Festpreis, Ratenzahlung möglich.

Eine vollständige Übersicht finden Sie auf der Seite Kosten der MPU und der Vorbereitung.

Quellen

Häufige Fragen

Fragen zur Neuerteilung

Bekomme ich meinen Führerschein nach der Sperrfrist automatisch zurück?

Nein. Nach einer Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Sie müssen bei der Fahrerlaubnisbehörde die Neuerteilung beantragen. Die Behörde prüft dann, ob Sie geeignet sind, und kann dafür ein Gutachten verlangen.

Wann kann ich die Neuerteilung beantragen?

Nach einer Entziehung durch das Gericht frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist (§ 20 Abs. 4 FeV). Nach einer Entziehung wegen 8 Punkten gibt es eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung.

Muss ich nach der Entziehung wieder in die Fahrschule?

In der Regel nicht. Für die Neuerteilung gelten zwar die Vorschriften der Ersterteilung, eine Prüfung kann die Behörde aber nur anordnen, wenn Tatsachen darauf hindeuten, dass Ihnen Kenntnisse oder Fähigkeiten fehlen (§ 20 Abs. 2 FeV). Eine Ausbildung wie bei Erstbewerbern ist dann laut Berliner Landesamt nicht vorgeschrieben.

Was kostet die Neuerteilung des Führerscheins?

Die Gebühr der Behörde unterscheidet sich je nach Ort und Aufwand. Der ADAC nennt bis zu 275 €. Die Stadt Karlsruhe zum Beispiel gibt 144,60 € ohne und 237,60 € mit MPU-Anordnung an. Dazu kommen gegebenenfalls MPU, Nachweise, Sehtest und Passfoto.

Wie lange dauert die Neuerteilung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Wird ein Gutachten verlangt, dauert das Verfahren länger, weil Sie die Begutachtung erst machen müssen. Stellen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig, sobald es erlaubt ist.

Brauche ich bei jeder Neuerteilung eine MPU?

Nein. Ob eine MPU nötig ist, hängt vom Grund der Entziehung ab. Bei Alkohol ab 1,6 Promille, wiederholten Alkoholfahrten, Drogen und nach 8 Punkten ist sie die Regel. In anderen Fällen kann die Behörde darauf verzichten oder ein ärztliches Gutachten verlangen.

Bekomme ich nach der Neuerteilung wieder eine Probezeit?

Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen, beginnt mit der Neuerteilung eine neue Probezeit für die Restdauer der alten. Für Einzelheiten lesen Sie den Artikel „MPU in der Probezeit“ oder fragen Sie Ihre Behörde.

Gründer und Leitung
Sascha P. Forbach
Sascha P. Forbach

Verkehrstherapeut und Gründer von MPU Point. Seit 2016 begleite ich mit meinem Team Menschen auf dem Weg zurück zum Führerschein – ehrlich, persönlich und ohne leere Versprechen.

Zuletzt geprüft: Oktober 2026 · Mehr über mich

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