Fahrverbot oder Führerscheinentzug? Der Unterschied.
Führerschein weg – aber wie lange, und kommt er von allein zurück? Das hängt davon ab, ob Sie ein Fahrverbot haben oder ob Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Hier sehen Sie den Unterschied auf einen Blick.
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Was ist ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot ist eine zeitlich begrenzte Pause. Sie dürfen in dieser Zeit kein Kraftfahrzeug führen, Ihre Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen. Der Führerschein wird amtlich verwahrt und Sie bekommen ihn nach Ablauf zurück – ohne Antrag, ohne Gutachten.
Es gibt zwei Arten:
- Fahrverbot nach einer Ordnungswidrigkeit (§ 25 StVG): ein bis drei Monate, zum Beispiel bei grober Geschwindigkeitsüberschreitung oder Alkohol ab 0,5 Promille ohne Straftat. Wer in den zwei Jahren davor kein Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen.
- Fahrverbot nach einer Straftat (§ 44 StGB): ein bis sechs Monate, verhängt vom Gericht als Nebenstrafe.
Was bedeutet Entziehung der Fahrerlaubnis?
Die Entziehung ist deutlich einschneidender. Die Fahrerlaubnis erlischt vollständig. Das Gericht entzieht sie, wenn sich aus einer Straftat ergibt, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind (§ 69 StGB). Zugleich legt es eine Sperrfrist fest, in der Ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf: sechs Monate bis fünf Jahre, in seltenen Fällen für immer (§ 69a StGB).
Auch die Fahrerlaubnisbehörde kann die Fahrerlaubnis entziehen – ohne Gericht. Das passiert etwa bei 8 Punkten im Fahreignungsregister, bei Drogenfahrten oder wenn ein angeordnetes Gutachten nicht vorgelegt wird.
Der Unterschied auf einen Blick
| Fahrverbot | Entziehung | |
|---|---|---|
| Fahrerlaubnis | Bleibt bestehen | Erlischt |
| Dauer | 1–3 Monate (OWi) oder 1–6 Monate (Straftat) | Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre, selten für immer |
| Danach | Führerschein kommt zurück | Antrag auf Neuerteilung nötig |
| MPU | Nicht wegen des Fahrverbots | Je nach Anlass häufig |
| Rechtsgrundlage | § 25 StVG, § 44 StGB | §§ 69, 69a StGB, § 3 StVG, § 4 StVG |
Wann wird die Fahrerlaubnis entzogen?
Bei bestimmten Straftaten geht das Gesetz in der Regel davon aus, dass jemand ungeeignet ist (§ 69 Abs. 2 StGB). Dazu gehören vor allem:
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) – bei Autofahrern spätestens ab 1,1 Promille, mit Ausfallerscheinungen auch darunter,
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB),
- verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB),
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei Personenschaden oder bedeutendem Sachschaden (§ 142 StGB).
Bei dringendem Verdacht kann das Gericht die Fahrerlaubnis schon vor dem Urteil vorläufig entziehen (§ 111a StPO). Diese Zeit wird später auf die Sperrfrist angerechnet.
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Wann folgt eine MPU?
Nach einem Fahrverbot in der Regel nicht. Nach einer Entziehung entscheidet die Behörde im Verfahren zur Neuerteilung, ob sie ein Gutachten braucht. Häufig ist das der Fall bei:
- Alkohol ab 1,6 Promille oder wiederholten Alkoholfahrten – MPU wegen Alkohol,
- Drogen im Straßenverkehr – MPU wegen Drogen,
- 8 Punkten in Flensburg – MPU wegen Punkten,
- erheblichen Straftaten oder Aggressionsdelikten – MPU wegen Straftaten.
Kann auch die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen?
Ja. Neben dem Gericht kann die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet erweist (§ 3 StVG). Das betrifft zum Beispiel 8 Punkte im Fahreignungsregister (§ 4 StVG), Drogenfahrten oder Fälle, in denen ein angeordnetes Gutachten nicht vorgelegt wurde (§ 11 Abs. 8 FeV). Eine gerichtliche Sperrfrist gibt es dann meist nicht. Die Neuerteilung hängt stattdessen davon ab, dass Sie Ihre Eignung nachweisen – bei Punkten frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung.
Was können Sie jetzt tun?
- Klären, was Sie haben: Fahrverbot oder Entziehung? Das steht im Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Urteil.
- Fristen notieren: Ende des Fahrverbots oder Ende der Sperrfrist.
- Bei Entziehung früh planen: Den Antrag auf Neuerteilung können Sie frühestens sechs Monate vor Ende der Sperrfrist stellen. Mehr auf der Seite Führerschein-Neuerteilung.
- Vorbereitung beginnen: Wenn eine MPU wahrscheinlich ist, nutzen Sie die Sperrfrist. Bei MPU Point bereiten wir Sie in Einzelsitzungen online vor – Festpreis 1.650 €, Ratenzahlung möglich.
Quellen
- § 25 StVG – Fahrverbot (gesetze-im-internet.de)
- § 44 StGB – Fahrverbot (gesetze-im-internet.de)
- § 69 StGB – Entziehung der Fahrerlaubnis (gesetze-im-internet.de)
- § 69a StGB – Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (gesetze-im-internet.de)
- § 111a StPO – Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (gesetze-im-internet.de)
Fragen zu Fahrverbot und Entziehung
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?
Beim Fahrverbot dürfen Sie für eine bestimmte Zeit nicht fahren, behalten aber Ihre Fahrerlaubnis. Danach bekommen Sie den Führerschein einfach zurück. Bei der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Sie müssen nach Ablauf der Sperrfrist eine Neuerteilung beantragen.
Wie lange dauert ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot nach einer Ordnungswidrigkeit dauert ein bis drei Monate (§ 25 StVG). Ein Gericht kann bei einer Straftat ein Fahrverbot von einem bis sechs Monaten verhängen (§ 44 StGB).
Wie lange dauert die Sperrfrist nach einem Führerscheinentzug?
Das Gericht setzt eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest, in seltenen Fällen für immer (§ 69a StGB). Gab es in den letzten drei Jahren vor der Tat schon eine Sperre, beträgt sie mindestens ein Jahr.
Brauche ich nach einem Fahrverbot eine MPU?
Nein, ein Fahrverbot allein führt nicht zur MPU. Die Behörde kann aber bei Eignungszweifeln unabhängig davon ein Gutachten anordnen, etwa wenn sich Auffälligkeiten wiederholen.
Was ist eine vorläufige Entziehung?
Bei dringenden Gründen kann das Gericht die Fahrerlaubnis schon vor dem Urteil vorläufig entziehen (§ 111a StPO). Diese Zeit wird später auf die Sperrfrist angerechnet. Das Mindestmaß der Sperre darf dadurch aber nicht unter drei Monate sinken.
Kann ich die Sperrfrist verkürzen?
Unter Umständen ja. Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben, frühestens nach drei Monaten. Eine Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Intervention kann dafür ein wichtiger Baustein sein.
Wird mir der Führerschein bei Alkohol immer entzogen?
Nicht immer. Bei einer Ordnungswidrigkeit ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen gibt es in der Regel ein Fahrverbot (§ 24a, § 25 StVG). Bei einer Straftat, etwa einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB, wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen (§ 69 StGB).
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