MPU angeordnet – was tun?
Ein Brief der Führerscheinstelle, viel Amtsdeutsch und eine Frist: Das fühlt sich erst einmal schwer an. Hier lesen Sie in Ruhe, was der Brief bedeutet und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
30 Min. · kostenlos · Mo–Sa 9–21 Uhr · Antwort meist innerhalb einer Stunde
- Verkehrstherapeut seit 2016
- Einzelsitzungen, 100 % online
- Festpreis 1.650 €, Ratenzahlung möglich
Was steht in der MPU-Anordnung?
Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU an, wenn Tatsachen Zweifel an Ihrer Fahreignung begründen. Was in dem Schreiben stehen muss, regelt § 11 Abs. 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Sie finden darin in der Regel:
- die Gründe für die Zweifel – zum Beispiel eine Alkoholfahrt, ein Drogenbefund oder 8 Punkte,
- die Fragestellung, die das Gutachten beantworten soll,
- Stellen, die für die Untersuchung in Frage kommen,
- eine Frist, bis wann Sie das Gutachten vorlegen sollen,
- den Hinweis, dass Sie die Kosten selbst tragen und Ihre Unterlagen einsehen können,
- den Hinweis auf die Folgen, wenn Sie das Gutachten nicht vorlegen (§ 11 Abs. 8 FeV).
Manchmal bekommen Sie die Anordnung, während Sie Ihren Führerschein noch haben. Häufiger kommt sie im Verfahren zur Neuerteilung, also nachdem die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Im zweiten Fall haben Sie bei der zeitlichen Planung meist etwas mehr Spielraum. Details dazu finden Sie auf der Seite MPU-Frist.
Wie verstehen Sie die Fragestellung?
Die Fragestellung ist der wichtigste Satz im ganzen Brief. Der Gutachter ist an sie gebunden und darf nur das prüfen, was dort gefragt wird (Anlage 4a FeV). Bei einer Alkoholfahrt lautet sie sinngemäß etwa: Ist zu erwarten, dass Sie künftig ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden? Bei Drogen oder Punkten ist sie entsprechend angepasst.
Lesen Sie die Fragestellung genau. Sie zeigt Ihnen, worum es im Gespräch gehen wird – und worum nicht. Wenn Sie unsicher sind, wie sie gemeint ist, klären wir das gern gemeinsam im Erstgespräch.
Die nächsten Schritte nach der Anordnung
- Ruhe bewahren und Frist notierenTragen Sie die Frist sofort in Ihren Kalender ein.
- Akteneinsicht nehmenPrüfen Sie, was die Behörde und später der Gutachter über Sie weiß.
- Nachweise klärenBrauchen Sie einen Abstinenznachweis oder ärztliche Befunde? Das bestimmt den Zeitplan.
- Vorbereitung beginnenUrsachen verstehen, Veränderung belegen, das Gespräch üben.
- Begutachtungsstelle wählenStelle auswählen und der Behörde mitteilen. Gutachten zunächst nur an sich senden lassen.
- MPU machen und Gutachten prüfenErst lesen, dann entscheiden, ob Sie es einreichen.
Welche Fehler sollten Sie vermeiden?
Aus meiner Arbeit seit 2016 kenne ich vor allem diese Stolpersteine:
- Den Brief liegen lassen. Die Frist läuft trotzdem. Schweigen kann zur Entziehung führen.
- Sofort einen Termin buchen. Wer ohne Vorbereitung und ohne nötige Nachweise hingeht, verliert oft Geld und Zeit.
- Die Akte nicht kennen. Der Gutachter liest sie. Widersprüche zwischen Akte und Gespräch fallen auf.
- Auswendig lernen. Fertige Antworten aus dem Internet wirken nicht glaubwürdig.
- Das Gutachten automatisch an die Behörde schicken lassen. Lassen Sie es zuerst an sich senden.
- Unseriösen Versprechen glauben. Wer Ihnen das Bestehen verspricht, sagt nicht die Wahrheit.
Schildern Sie mir Ihre Situation. Im kostenlosen Erstgespräch gehen wir Brief, Frist und nächste Schritte gemeinsam durch.
Können Sie sich gegen die Anordnung wehren?
Die MPU-Anordnung ist nach ständiger Rechtsprechung kein eigenständiger Bescheid. Sie können also in der Regel nicht direkt gegen sie klagen. Ob die Anordnung rechtmäßig war, prüft ein Gericht erst, wenn die Behörde darauf eine Entscheidung stützt – etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Das heißt nicht, dass jede Anordnung richtig ist. Manchmal stimmt die Begründung nicht, oder die Fragestellung geht über den Anlass hinaus. Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie die Anordnung früh von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen. Bei MPU Point ist die Akteneinsicht über unseren Partneranwalt Teil der Vorbereitung.
Wie lange dauert es bis zur MPU?
Das hängt vor allem von zwei Dingen ab: ob ein Abstinenznachweis nötig ist und wie viel Zeit Sie für das Verstehen Ihrer eigenen Geschichte brauchen. Ohne Nachweis sind viele Menschen nach einigen Wochen gut vorbereitet. Mit Nachweis richtet sich der Zeitplan nach dessen Dauer. Realistische Beispiele finden Sie im Artikel Wie lange dauert die MPU-Vorbereitung?.
Quellen
Fragen zur MPU-Anordnung
Was passiert, wenn ich die MPU-Anordnung ignoriere?
Legen Sie das Gutachten nicht fristgerecht vor oder verweigern Sie die Untersuchung, darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf Ihre Nichteignung schließen. Haben Sie noch einen Führerschein, wird er dann in aller Regel entzogen. Reagieren Sie deshalb immer.
Wie lange habe ich Zeit, die MPU zu machen?
Die Frist steht in Ihrem Schreiben, denn die Behörde legt sie im Einzelfall fest. Reicht sie nicht aus, etwa weil ein Abstinenznachweis noch läuft, können Sie schriftlich und mit Begründung um Verlängerung bitten. Einen Anspruch darauf gibt es nicht.
Muss ich der Behörde sagen, bei welcher Stelle ich die MPU mache?
Ja. Sie wählen die Begutachtungsstelle selbst und teilen der Behörde mit, welche Stelle Sie beauftragt haben. Die Behörde schickt dann Ihre Akte und die Fragestellung dorthin.
Wer zahlt die MPU?
Die Kosten der Begutachtung tragen Sie selbst, das steht ausdrücklich in § 11 Abs. 6 FeV. Krankenkassen übernehmen die MPU in der Regel nicht. Mehr dazu im Artikel „Wer zahlt die MPU?“.
Kann ich gegen die MPU-Anordnung klagen?
Die Anordnung selbst gilt nach ständiger Rechtsprechung nicht als eigenständiger Bescheid, gegen den Sie direkt klagen können. Ob sie rechtmäßig war, wird erst überprüft, wenn die Behörde auf dieser Grundlage zum Beispiel die Fahrerlaubnis entzieht. Lassen Sie Zweifel frühzeitig von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen.
Sollte ich sofort einen MPU-Termin buchen?
Nicht überstürzt. Klären Sie zuerst, was in der Akte steht, welche Nachweise verlangt werden und wie viel Zeit Sie haben. Ein zu früher Termin ohne Vorbereitung ist einer der häufigsten Gründe für ein negatives Gutachten.
Bekommt die Behörde das Gutachten automatisch?
Das hängt davon ab, was Sie bei der Beauftragung angeben. Der ADAC rät, das Gutachten zunächst nur an sich selbst schicken zu lassen. So entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie es einreichen.
Das könnte Sie auch interessieren
Der erste Schritt ist nur ein Gespräch.
30 Minuten, kostenlos und vertraulich. Wählen Sie, wie es für Sie am leichtesten ist.
