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Sascha P. Forbach 4,9 · 99 Google-BewertungenBegutachtungsstellen

MPU-Begutachtungsstellen: so wählen Sie richtig.

TÜV, DEKRA oder ein anderer Träger? Wer darf die MPU überhaupt durchführen, und worauf kommt es bei der Wahl an? Hier finden Sie die Antworten – ohne Mythen.

30 Min. · kostenlos · Mo–Sa 9–21 Uhr · Antwort meist innerhalb einer Stunde

  • Verkehrstherapeut seit 2016
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Was ist eine Begutachtungsstelle für Fahreignung?

Eine Begutachtungsstelle für Fahreignung, kurz BfF, ist der Ort, an dem die MPU stattfindet. Dort arbeiten Ärzte und Verkehrspsychologen, die den medizinischen Teil, den Leistungstest und das psychologische Gespräch durchführen und anschließend das Gutachten schreiben.

Rechtlich sind Sie der Auftraggeber. Sie schließen mit der Stelle einen Vertrag über die Begutachtung und zahlen die Gebühr selbst. Die Stelle handelt also nicht als Behörde. Das Gutachten geht deshalb auch nicht automatisch an die Führerscheinstelle, sondern dorthin, wohin Sie es schicken lassen.

Wer darf die MPU durchführen?

Nur Träger, die nach § 66 der Fahrerlaubnis-Verordnung amtlich anerkannt sind. Die Anerkennung erteilt die zuständige Behörde des jeweiligen Landes. Voraussetzung ist unter anderem eine Akkreditierung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Die Anerkennung gilt höchstens zehn Jahre und kann widerrufen werden, wenn ein Träger die Anforderungen nicht mehr erfüllt.

Zu den bekannten Trägern gehören TÜV-Gesellschaften und DEKRA. Daneben gibt es weitere anerkannte Träger. Welche Stellen in Ihrer Nähe in Frage kommen, nennt Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde. Für unsere Region finden Sie einen Überblick im Artikel MPU-Begutachtungsstellen in Düsseldorf und Umgebung.

Wie wählen Sie die passende Stelle?

Da alle Stellen nach denselben Regeln arbeiten, entscheiden vor allem praktische Fragen:

  • Erreichbarkeit: Die Begutachtung findet persönlich in der Stelle statt. Ein kurzer Weg nimmt am Untersuchungstag Druck heraus.
  • Termine: Wie schnell bekommen Sie einen Termin, sobald Ihre Akte da ist?
  • Kosten: Lassen Sie sich die Gebühr für Ihren Anlass vorher nennen.
  • Sprache: Brauchen Sie einen Dolmetscher? Das muss ein beeidigter oder öffentlich bestellter sein; die Kosten tragen Sie.
  • Aufzeichnung: Fragen Sie, ob eine Aufzeichnung des Gesprächs möglich ist.
  • Information: Viele Träger bieten kostenlose Infoveranstaltungen an, auch online.
Ablauf

Wie beauftragen Sie die Begutachtungsstelle?

  1. Stelle auswählenAus der Liste der Behörde oder nach eigener Recherche.
  2. Behörde informierenTeilen Sie mit, welche Stelle Sie beauftragt haben.
  3. Akte wird verschicktDie Behörde sendet Akte und Fragestellung an die Stelle.
  4. Gebühr zahlen, Termin bekommenLaut ADAC wird der Termin vergeben, wenn Akte und Zahlung da sind.
  5. Gutachten erhaltenAm besten zuerst nur an sich selbst senden lassen.
Bevor Sie die Stelle beauftragen …

… lohnt sich ein ehrlicher Blick auf Ihre Vorbereitung. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob der Zeitpunkt für Sie passt.

Kostenloses Erstgespräch

Ist eine Stelle „leichter“ als eine andere?

Diese Frage höre ich oft. Die ehrliche Antwort: Nein. Alle Stellen sind an die Fahrerlaubnis-Verordnung, die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung und anerkannte Beurteilungskriterien gebunden. Der Gutachter darf nur die Fragestellung der Behörde prüfen. Wie bewertet wird, erklärt die Seite MPU-Beurteilungskriterien.

Gerüchte über besonders „milde“ Stellen helfen Ihnen nicht weiter. Was hilft, ist eine gute Vorbereitung und ein Termin, zu dem Sie innerlich bereit sind.

Kann ich die Stelle wechseln?

Solange Sie noch keinen Auftrag erteilt haben, sind Sie völlig frei. Haben Sie bereits eine Stelle beauftragt und möchten wechseln, sprechen Sie das mit der Behörde ab, denn sie muss Ihre Akte an die neue Stelle schicken. Nach einem negativen Gutachten können Sie für eine neue Begutachtung grundsätzlich wieder frei wählen.

Ein Wechsel allein ändert aber nichts an den Anforderungen. Wenn das erste Gutachten negativ war, lohnt es sich mehr, die genannten Gründe zu verstehen und gezielt daran zu arbeiten. Wie das geht, lesen Sie im Artikel MPU nicht bestanden – was jetzt?.

Begutachtung und Vorbereitung: warum getrennt?

Die Fahrerlaubnis-Verordnung trennt beides bewusst: Wer mit Stellen verbunden ist, die auf die Begutachtung vorbereiten oder Kurse anbieten, darf nicht selbst begutachten (Anlage 4a Nr. 5 FeV). So soll die Unabhängigkeit der Gutachter gesichert werden.

Für Sie bedeutet das: Die Begutachtungsstelle prüft, eine Vorbereitung macht sie nicht. MPU Point ist keine Begutachtungsstelle, sondern bereitet Sie unabhängig vor – in Einzelsitzungen online, mit Akteneinsicht über unseren Partneranwalt und einer realistischen MPU-Simulation. Die komplette Vorbereitung kostet 1.650 € Festpreis, Ratenzahlung ist möglich.

Gut zu wissen
Ein seriöser Vorbereiter wird Ihnen nie versprechen, „Kontakte“ zu einer Begutachtungsstelle zu haben. Woran Sie seriöse Angebote erkennen, lesen Sie im Artikel Woran erkenne ich eine seriöse MPU-Beratung?.

Quellen

Häufige Fragen

Fragen zu Begutachtungsstellen

Wer führt die MPU durch?

Die MPU dürfen nur amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung durchführen. Die Anerkennung erteilt das jeweilige Land, Grundlage ist eine Akkreditierung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Bekannte Träger sind zum Beispiel TÜV-Gesellschaften und DEKRA, daneben gibt es weitere zugelassene Träger.

Darf ich die Begutachtungsstelle selbst aussuchen?

Ja. Die Behörde nennt in der Anordnung Stellen, die in Frage kommen, aber Sie entscheiden selbst. Sie teilen der Behörde mit, welche Stelle Sie beauftragt haben, und die Behörde schickt Ihre Akte dorthin.

Ist die MPU beim TÜV leichter als bei DEKRA?

Nein. Alle anerkannten Stellen arbeiten nach denselben rechtlichen Vorgaben und denselben Begutachtungs-Leitlinien. Wählen Sie nach praktischen Gesichtspunkten wie Erreichbarkeit, Terminen und Kosten.

Was kostet die MPU bei den Begutachtungsstellen?

Der ADAC nennt als Richtwert etwa 400 bis 800 € je nach Anlass. Die genaue Gebühr erfahren Sie bei der Stelle selbst. Klären Sie sie vor der Beauftragung.

Kann ich nach einem negativen Gutachten die Stelle wechseln?

Für eine neue Begutachtung können Sie grundsätzlich wieder frei wählen. Die Behörde muss Ihre Akte dann an die neue Stelle schicken. Sprechen Sie den Ablauf mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde ab.

Bereitet die Begutachtungsstelle mich auch auf die MPU vor?

Nein. Gutachter dürfen nicht untersuchen, wenn sie mit Stellen verbunden sind, die auf die Begutachtung vorbereiten (Anlage 4a FeV). Viele Träger bieten aber kostenlose Informationsveranstaltungen an. Die eigentliche Vorbereitung machen unabhängige Anbieter.

Kann ich das MPU-Gespräch aufzeichnen lassen?

Der ADAC weist darauf hin, dass auf Wunsch eine Ton- oder Videoaufzeichnung möglich sein kann. Das Angebot unterscheidet sich je nach Stelle. Fragen Sie vorher nach.

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