MPU-Nachschulung: der Kurs nach § 70 FeV erklärt.
Im Gutachten steht „Kursempfehlung“ oder „nachschulungsfähig“? Das ist oft eine gute Nachricht. Hier lesen Sie, was das bedeutet und welche Schritte jetzt anstehen.
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Was ist die MPU-Nachschulung?
„Nachschulung“ ist der umgangssprachliche Begriff für einen Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung. Die MPU kennt drei mögliche Ergebnisse: geeignet, ungeeignet und eben diese Kursempfehlung. Sie bedeutet: Die Eignung liegt noch nicht vor, aber der Weg dorthin ist kurz. Statt einer zweiten MPU genügt nach dem Kurs in der Regel eine Teilnahmebescheinigung.
Die Kurse dürfen nur Träger anbieten, die nach § 70 FeV von der zuständigen Landesbehörde anerkannt sind. Sie richten sich an Menschen, die mit Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr aufgefallen sind. Die Anerkennung gilt höchstens zehn Jahre, und die Wirksamkeit der Kurse muss durch eine Evaluation belegt sein.
Wie häufig das vorkommt, zeigt die Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen: 2025 erhielten rund 2.800 von 70.135 Begutachteten eine Kursempfehlung, also etwa 4 Prozent. Die übrigen Zahlen finden Sie auf der Seite MPU-Durchfallquote.
Wann empfiehlt der Gutachter einen Kurs?
Eine Kursempfehlung kommt in Frage, wenn der Gutachter sieht, dass Sie sich bereits auf den Weg gemacht haben, aber noch etwas fehlt – etwa ein tieferes Verständnis der Ursachen oder gefestigte Strategien für die Zukunft. Die verbleibenden Mängel müssen so beschaffen sein, dass ein Kurs sie beheben kann.
Die Anlage 4a FeV erlaubt die Kursempfehlung nur bei Personen, die zum Zeitpunkt der Begutachtung keine Fahrerlaubnis besitzen. Ob sie in Ihrem Gutachten steht, erkennen Sie meist im Abschnitt mit dem Ergebnis. Hilfe beim Lesen gibt der Artikel Das MPU-Gutachten verstehen.
Wann ersetzt der Kurs eine neue MPU?
Nach § 11 Abs. 10 FeV müssen alle diese Punkte erfüllt sein.
- Der Kurs ist nach § 70 FeV anerkannt.
- Ein MPU-Gutachten sieht die Teilnahme an dieser Art von Kurs als geeignete Maßnahme an.
- Sie sind nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis.
- Die Fahrerlaubnisbehörde hat der Kursteilnahme vor Kursbeginn zugestimmt.
Wie läuft es ab?
- Gutachten prüfenSteht dort ausdrücklich eine Kursempfehlung?
- Gutachten einreichenBei der Fahrerlaubnisbehörde, zusammen mit dem Antrag auf Neuerteilung.
- Zustimmung abwartenErst wenn die Behörde zugestimmt hat, beginnt der Kurs.
- Kurs vollständig besuchenAlle Sitzungen, alle Aufgaben. Sonst gibt es keine Bescheinigung.
- Bescheinigung vorlegenDie Behörde entscheidet über die Neuerteilung.
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Ihr Ergebnis bedeutet und welcher nächste Schritt sinnvoll ist.
Was passiert im Kurs?
Aufbau und Ablauf legt der jeweilige Träger im Rahmen seiner Anerkennung fest (Anlage 15 FeV). Inhaltlich knüpfen die Kurse an das an, was im Gutachten noch gefehlt hat: das Verständnis der eigenen Vorgeschichte, die Festigung der Veränderung und konkrete Strategien für schwierige Situationen. Zum Kurs gehören auch Kursaufgaben, die Sie bearbeiten.
Die Teilnahmebescheinigung muss Angaben zu Ihrer Person, zum Kursmodell sowie zu Umfang und Dauer enthalten und wird vom Kursleiter und von Ihnen unterschrieben (§ 11 Abs. 11 FeV). Der Kursleiter muss sie verweigern, wenn Sie nicht an allen Sitzungen teilgenommen oder Kursaufgaben verweigert haben. Nehmen Sie den Kurs deshalb so ernst wie die MPU selbst.
Wie lange der Kurs dauert und was er kostet, legt der jeweilige Träger fest. Fragen Sie vor der Anmeldung nach Terminen, Kosten und danach, ob der Kurs zu der Empfehlung in Ihrem Gutachten passt.
Welche Kurse gibt es noch?
Rund um den Führerschein gibt es mehrere Kurse mit ähnlichen Namen. Sie haben aber ganz unterschiedliche Zwecke:
| Kurs | Wofür? | Grundlage |
|---|---|---|
| Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung | Nach MPU mit Kursempfehlung, ersetzt die zweite MPU | § 11 Abs. 10, § 70 FeV |
| Aufbauseminar | Für Fahranfänger nach Verstößen in der Probezeit | § 2a, § 2b StVG |
| Fahreignungsseminar | Freiwillig, zum Abbau von Punkten | § 4a StVG |
| Verkehrspsychologische Intervention | Freiwillig, z. B. zur Unterstützung eines Antrags auf Verkürzung der Sperrfrist | § 69a Abs. 7 StGB |
Die verkehrspsychologische Intervention bieten wir bei MPU Point in 5 bis 6 Einzelsitzungen à 60 Minuten an, mit Teilnahmebescheinigung. Mehr dazu auf den Seiten Sperrfrist verkürzen und Teilnahmebescheinigung. Die Kurse nach § 70 FeV dagegen führen nur dafür anerkannte Träger durch.
Quellen
Fragen zur MPU-Nachschulung
Was bedeutet „nachschulungsfähig“ im MPU-Gutachten?
Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Eignung noch nicht vorliegt, die verbliebenen Mängel aber durch einen anerkannten Kurs behoben werden können. Statt einer zweiten MPU genügt nach erfolgreicher Teilnahme in der Regel die Teilnahmebescheinigung.
Wie häufig gibt es eine Kursempfehlung?
Laut Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen erhielten 2025 rund 2.800 von 70.135 Begutachteten eine Kursempfehlung, das sind etwa 4 Prozent.
Muss die Behörde der Nachschulung zustimmen?
Ja. Nach § 11 Abs. 10 FeV muss die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme vor Kursbeginn zustimmen. Dafür reichen Sie das Gutachten mit der Kursempfehlung bei ihr ein.
Kann ich die Nachschulung machen, wenn ich meinen Führerschein noch habe?
Nein, die Regelung setzt voraus, dass Sie zu diesem Zeitpunkt keine Fahrerlaubnis besitzen. Auch die Kursempfehlung im Gutachten ist nur bei Personen ohne Fahrerlaubnis zulässig (Anlage 4a FeV).
Gibt es die Nachschulung auch bei einer MPU wegen Punkten?
Nein. Wurde die MPU wegen Punkten nach § 4 Abs. 10 StVG oder wegen Verkehrsverstößen und Straftaten nach § 11 Abs. 3 Nr. 4 bis 7 FeV angeordnet, gilt die Regelung nach § 11 Abs. 10 FeV nicht. Die anerkannten Kurse richten sich an Menschen, die mit Alkohol oder Drogen aufgefallen sind.
Was passiert, wenn ich nicht alle Kurstermine wahrnehme?
Dann darf der Kursleiter die Teilnahmebescheinigung verweigern (§ 11 Abs. 11 FeV). Dasselbe gilt, wenn Sie Kursaufgaben nicht bearbeiten. Planen Sie die Termine deshalb verbindlich ein.
Ist die Nachschulung dasselbe wie die verkehrspsychologische Intervention?
Nein. Die Nachschulung folgt auf ein MPU-Gutachten mit Kursempfehlung. Die verkehrspsychologische Intervention ist eine freiwillige Maßnahme, die zum Beispiel einen Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist beim Gericht unterstützen kann.
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